- Allgemeine
Geschäftsbedingungen
(...zurzeit in Überarbeitung)
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- § 1 Allgemeines
- (1) Sämtliche Leistungen und Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung
unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen
bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
- (2) Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur in den übereinstimmenden
Sachverhalten wirksam.
- (3) Lieferungen erfolgen nur an
die von den auftraggebenden Gebietsautoritäten genannte Adresse.
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- § 2 Angebote
- (1) Unsere Angebote
umfassen eine komplette Dienstleistung bestehend aus Maschinen und
Einrichtungen, erforderliches Material, Anwendungs- Schulung,
Vegetationsmonitoring, Beratung der Wiederaufforstung zur Waldbrand-
Protektion eines fest umrissenen Landgebietes (Staat, Land, Provinz,
Kanton, Region).
- (2) Dem
Angebot geht ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag voraus. Hierzu
reist ein 3F-Team von sachverständigen
Wissenschaftlern der Forstwirtschaft, Physik und Mitglieder aus dem
Führungsteam der 3F-SWISS-MONSOON-SYSTEMS™ GmbH für 6 - 10 Tage an.
- Die
Besichtigung des Protektionsgebietes erfolgt zusammen mit den
Führungskräfte aus Forst, Feuerwehr, Polizei und
ggfls. Luftwaffe des Protektionsgebietes.
- In
einem abschließenden Auditing erfolgt die Festlegung des
Schutzumfanges in einem Protokoll.
- (3) Das Ergebnisprotokoll des Auditing,
als 3F-CCA™
(=3F Country Certification Act)
festgehalten, wird von den Teilnehmern unterzeichnet.
- (4) Das Protokoll ist Grundlage eines verbindlichen Angebotes.
- Die kleinste Protektionseinheit
ist das 3F-AC™ (= 3F ACTIV CENTRE) ein
Schutzgebet von ca. 10.000 km² (ca. 115 km
ø). Ein
größeres Schutzgebiet umfasst entsprechende Vielfache.
- (5) Innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage des verbindlichen Angebotes
stellt der Gebiets- Interessent einen verbindlichen LOI (=Letter of Intend)
dem spätestens nach 10 Tagen die vereinbarte Anzahlung gegen
Bankgarantie folgt.
- (6) Weitere Optionen
sind stets freibleibend. Der Katalog sowie die
jeweils gültigen Preislisten sind Bestandteile unseres Angebotes. Die
Abbildungen, Maß- und Gewichts- Angaben in unseren Druckschriften sind
unverbindlich und können jederzeit ohne besondere Anzeige geändert
werden.
- (7) Einnahmen aus Sponsoring durch an Werbung interessierte Industrien
werden zu 30% dem Budget des Protektionsanwender-Gebietes
gutgeschrieben. (LOGO-Aufdruck auf der 3F-SWISS-BOMB™)
- (8)
Lizenzabkommen für Flugbetriebe für die Verfrachtung der 3F
Komponenten und den Abwurf der Löschbombe 3F
swiss-bomb™
werden jeweils auf die Dauer von 3 Jahren erteilt. Die Lizenzgebühr
ist jeweils zu Beginn des Vertrages fällig. Jeder Abwurf wird
protokolliert. Eine Abwurf-Fee je Sprengsack ist monatlich
abzurechnen.
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- § 3
Sonderanfertigungen
- (1) Bei Sonderanfertigungen, insbesondere bei Aufträgen über die
Bedruckung bzw. die Laserung unserer Ware, sind genaue Angaben des
Bestellers erforderlich.
- (2) Wird von uns ein Entwurf angefertigt, so bleibt dieser, auch bei
Teilzahlung, unser Eigentum.
- (3) Entwürfe unterstehen dem gesetzlichen Schutz.
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- § 4 Preise
- (1) Die von uns angegebenen Listenpreise verstehen sich als Nettopreise
ausschließlich Mehrwertsteuer, ab Lager Gampel. Für alle
Willenserklärungen sind die am Tage der Lieferung gültigen
Verkaufspreise maßgebend.
- (2) Wir behalten uns Änderungen der Listenpreise aufgrund von
Kostenänderungen (z.B. Rohmaterial, Energie, Löhne,
Währungsschwankungen etc.) ausdrücklich vor. Die Preise können jederzeit
und ohne besondere Anzeige geändert werden.
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- § 5
Zahlungsbedingungen f. Inlandskunden
- (1) Zahlungsweise ist grundsätzlich Zahlung innerhalb 30 Tage netto,
innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto. Wir behalten uns jedoch jedoch
ausdrücklich vor, vor der jeweiligen Belieferung eine Bonitätsprüfung
vorzunehmen und im Einzelfall nur gegen die Wahl einer anderen
Zahlungsart (Vorkasse/Nachnahme) zu liefern.
- (2) Auf Wunsch des Bestellers und entsprechender Bankauskunft kann auch
eine Zahlung per Bankeinzug vereinbart werden. Soweit diese Vereinbarung
nach dem 01.05.2002 getroffen wird, werden auch hier generell 2% Skonto
gewährt.
- (3) Sollte vom Besteller per Vorkasse gezahlt werden, ist von diesem
nach Bestellung der Ware und schriftlicher Bestätigung der
Auftragserteilung durch uns binnen maximal 3 Werktagen ein Zahlungsbeleg
zuzufaxen. Von der zu zahlenden Summe können auch in diesem Fall 2 %
Skonto abgezogen werden.
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- § 6
Zahlungsbedingungen f. Auslandskunden
- (1) Zahlungsweise ist grundsätzlich Zahlung per Vorkasse ohne Abzug von
Skonto. Auf entsprechenden Wunsch des Kunden kann auch eine
Zahlungsweise nach Rechnungsstellung vereinbart werden.
- (2) Im Fall der Zahlung nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 30
Tagen netto ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Abweichende Regelungen
gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung unsererseits.
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- § 7 Lieferbedingungen
- (1) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben,
jedoch können sich gegebenenfalls durch unvorhersehbare Ereignisse
Verzögerungen ergeben.
- (2) Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf
der Frist unser Lager verlassen hat. Signifikante Abweichungen sind
dabei als rechtzeitig erfolgt anzusehen.
- (3) Schadensersatzansprüche aus verzögerten oder falschen Lieferungen
sind nur unter den Voraussetzungen des § 8 möglich.
- (4) Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Sion, Wallis.
- (5) Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Streik, behördl. Maßnahmen)
entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
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- § 8
Lieferverzögerungen
- (1) Bei Nichteinhalten einer ausdrücklich schriftlich zugesagten
Lieferzeit ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine
angemessene Nachfrist zur Vornahme der Lieferung zu setzen.
- (2) Erfolgt eine Lieferung bis zum Fristablauf nicht, so ist der
Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz
wegen Nichterfüllung zu verlangen.
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- § 9 Verweigerung der
Annahme
- (1) Verweigert der Besteller die Annahme der Ware, so stellen wir diesem
die entstandenen Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung.
- (2) Bei mehrmaligen Annahmeverweigerungen durch den Besteller behalten
wir uns vor, Willenserklärungen des Bestellers, insbesondere weitere
Bestellungen nicht mehr anzunehmen.
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- § 10 Versandart und
Versandkosten
- (1) Inlandssendungen werden generell per UPS Standard versandt, es sei
denn, der Besteller wünscht eine andere Versandart. Bei größeren
Lieferungen erfolgt eine Lieferung per Spedition.
- (2) Sollte ausnahmsweise eine Zahlung per Nachnahme erfolgen, so erfolgt
hier die Versendung generell per Post.
- (3) Auslandssendungen werden entweder per Post oder per UPS versandt,
wobei insbesondere das Land des Sitzes des Bestellers sowie dessen
diesbezügliche Wünsche berücksichtigt werden.
- (4) Bei Inlandssendungen werden unterhalb eines Warenwertes von 1000,- €
Versandspesen berechnet. Diese betragen 9,00 € pro Paket bei Nachnahme
und 4,99 € pro Paket bei den übrigen Zahlungsweisen.
- (5) Oberhalb eines Netto-Warenwertes von 1000,- € liefern wir bei
Inlandssendungen die Ware frei Haus.
- (6) Bei Auslandssendungen werden die konkret entstandenen Versandkosten
dem Besteller in Rechnung gestellt, und zwar unabhängig vom jeweiligen
Warenwert einer Bestellung.
- (7) Auf entsprechenden Wunsch des Kunden liefern wir die Ware auch per
Expressversand – insbesondere bei gewünschter Samstagszustellung per UPS
oder Post Express.
- (8) Im Fall des Expressversandes werden dem Besteller die konkret
angefallenen Versandkosten in Rechnung gestellt.
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- § 11
Eigentumsvorbehalt
- (1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung
unserer sämtlichen, auch vorhergehenden und künftig entstehenden
Forderungen aus der laufenden Geschäftsbedingung unser Eigentum.
- (2) Mit der Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller im
ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an dessen Kunden tritt zu unseren
Gunsten anstelle der Vorbehaltsware der Anspruch des Bestellers gegen
seine Abnehmer, der bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen schon
jetzt an uns abgetreten gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
- (3) Im gerichtlichen Insolvenzverfahren des Bestellers sind wir zur
Aussonderung der Vorbehaltsware berechtigt.
- (4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
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- § 12 Mängelhaftung
- (1) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf
Mängel, Beschaffenheit, Vollzähligkeit und zugesicherte Eigenschaften zu
überprüfen. Beanstandungen können nur bei unverzüglicher Anzeige uns
gegenüber binnen 8 Tagen nach Warenerhalt erhoben werden.
- (2) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Besteller die Wahl zwischen der
Nachlieferung mangelfreier Ware oder Erstattung des Kaufpreises.
Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
- (3) Transportschäden sind grundsätzlich beim Frachtführer zu
reklamieren.
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- § 13 Rücksendungen
- (1) Rücksendungen ohne vorherige Verständigung werden nicht angenommen.
Rücksendungen sind die Rechnungen bzw. Lieferscheine, mit der die Ware
ursprünglich beim Besteller eingegangen ist, beizufügen. Andernfalls
behalten wir uns vor, die Rücksendung nicht anzunehmen.
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- § 14 Sonstiges
- (1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Sion,
Kanton Wallis.
- Der endgültige Sitz des Unternehmens ist im Nachbarort Turtmann auf dem ehemaligen Flugplatzgelände der Schweizer Luftwaffe
geplant.
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- Bis dahin
gilt als Postanschrift:
- Gründungsbüro-Adresse:
3F-SWISS-MONSOON-SYSTEMS™ GmbH i.G.
c/o Gründungsbegleitung:
CimArk
coaching-innovation-management, Rue du Rawyl CH 1950 Sion
- (2) Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich
Schweizer Recht Anwendung.
- (3) Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
- Weitere
Änderungen sind in Arbeit.
Kanton Wallis im August 2010 |