AGB

letzte Aktualisierung dieser Seite: 19.09.2010

Allgemeine Geschäftsbedingungen            (...zurzeit in Überarbeitung)
 
§ 1 Allgemeines
(1) Sämtliche Leistungen und Lieferungen erfolgen unter Zugrundelegung unserer nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichungen bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung.
(2) Einkaufsbedingungen des Bestellers sind nur in den übereinstimmenden Sachverhalten wirksam.
(3) Lieferungen erfolgen nur an die von den auftraggebenden Gebietsautoritäten genannte Adresse.
 
§ 2 Angebote
(1) Unsere Angebote umfassen eine komplette Dienstleistung bestehend aus Maschinen und Einrichtungen, erforderliches Material, Anwendungs- Schulung, Vegetationsmonitoring, Beratung der Wiederaufforstung zur Waldbrand- Protektion eines fest umrissenen Landgebietes (Staat, Land, Provinz, Kanton, Region).
(2) Dem Angebot geht ein kostenpflichtiger Kostenvoranschlag voraus. Hierzu reist ein 3F-Team von sachverständigen Wissenschaftlern der Forstwirtschaft, Physik und Mitglieder aus dem Führungsteam der 3F-SWISS-MONSOON-SYSTEMS™ GmbH für 6 - 10 Tage an. 
Die Besichtigung des Protektionsgebietes erfolgt zusammen mit den Führungskräfte aus Forst, Feuerwehr, Polizei und ggfls. Luftwaffe des Protektionsgebietes.
In einem abschließenden Auditing erfolgt die Festlegung des Schutzumfanges in einem Protokoll.
(3) Das Ergebnisprotokoll des Auditing, als 3F-CCA  (=3F Country Certification Act)  festgehalten, wird von den Teilnehmern unterzeichnet.
(4) Das Protokoll ist Grundlage eines verbindlichen Angebotes.
Die kleinste Protektionseinheit ist das 3F-AC™ (= 3F ACTIV CENTRE) ein Schutzgebet von ca. 10.000 km²  (ca. 115 km ø). Ein größeres Schutzgebiet umfasst entsprechende Vielfache.
(5) Innerhalb von 2 Wochen nach Vorlage des verbindlichen Angebotes stellt der Gebiets- Interessent einen verbindlichen LOI (=Letter of Intend) dem spätestens nach 10 Tagen die vereinbarte Anzahlung gegen Bankgarantie folgt.
(6) Weitere Optionen sind stets freibleibend. Der Katalog sowie die jeweils gültigen Preislisten sind Bestandteile unseres Angebotes. Die Abbildungen, Maß- und Gewichts- Angaben in unseren Druckschriften sind unverbindlich und können jederzeit ohne besondere Anzeige geändert werden.
(7) Einnahmen aus Sponsoring durch an Werbung interessierte Industrien werden zu 30% dem Budget des Protektionsanwender-Gebietes gutgeschrieben. (LOGO-Aufdruck auf der 3F-SWISS-BOMB™) 
(8) Lizenzabkommen für Flugbetriebe für die Verfrachtung der 3F Komponenten und den Abwurf der Löschbombe 3F swiss-bomb™ werden jeweils auf die Dauer von 3 Jahren erteilt. Die Lizenzgebühr ist jeweils zu Beginn des Vertrages fällig. Jeder Abwurf wird protokolliert. Eine Abwurf-Fee je Sprengsack ist monatlich abzurechnen. 
 
§ 3 Sonderanfertigungen
(1) Bei Sonderanfertigungen, insbesondere bei Aufträgen über die Bedruckung bzw. die Laserung unserer Ware, sind genaue Angaben des Bestellers erforderlich.
(2) Wird von uns ein Entwurf angefertigt, so bleibt dieser, auch bei Teilzahlung, unser Eigentum.
(3) Entwürfe unterstehen dem gesetzlichen Schutz.
 
§ 4 Preise
(1) Die von uns angegebenen Listenpreise verstehen sich als Nettopreise ausschließlich Mehrwertsteuer, ab Lager Gampel. Für alle Willenserklärungen sind die am Tage der Lieferung gültigen Verkaufspreise maßgebend.
(2) Wir behalten uns Änderungen der Listenpreise aufgrund von Kostenänderungen (z.B. Rohmaterial, Energie, Löhne, Währungsschwankungen etc.) ausdrücklich vor. Die Preise können jederzeit und ohne besondere Anzeige geändert werden.
 
§ 5 Zahlungsbedingungen f. Inlandskunden
(1) Zahlungsweise ist grundsätzlich Zahlung innerhalb 30 Tage netto, innerhalb 10 Tagen 2 % Skonto. Wir behalten uns jedoch jedoch ausdrücklich vor, vor der jeweiligen Belieferung eine Bonitätsprüfung vorzunehmen und im Einzelfall nur gegen die Wahl einer anderen Zahlungsart (Vorkasse/Nachnahme) zu liefern.
(2) Auf Wunsch des Bestellers und entsprechender Bankauskunft kann auch eine Zahlung per Bankeinzug vereinbart werden. Soweit diese Vereinbarung nach dem 01.05.2002 getroffen wird, werden auch hier generell 2% Skonto gewährt.
(3) Sollte vom Besteller per Vorkasse gezahlt werden, ist von diesem nach Bestellung der Ware und schriftlicher Bestätigung der Auftragserteilung durch uns binnen maximal 3 Werktagen ein Zahlungsbeleg zuzufaxen. Von der zu zahlenden Summe können auch in diesem Fall 2 % Skonto abgezogen werden.
 
§ 6 Zahlungsbedingungen f. Auslandskunden
(1) Zahlungsweise ist grundsätzlich Zahlung per Vorkasse ohne Abzug von Skonto. Auf entsprechenden Wunsch des Kunden kann auch eine Zahlungsweise nach Rechnungsstellung vereinbart werden.
(2) Im Fall der Zahlung nach Rechnungsstellung ist innerhalb von 30 Tagen netto ohne Abzug von Skonto zu zahlen. Abweichende Regelungen gelten nur nach entsprechender schriftlicher Bestätigung unsererseits.
 
§ 7 Lieferbedingungen
(1) Die vereinbarte Lieferzeit wird nach bestem Ermessen angegeben, jedoch können sich gegebenenfalls durch unvorhersehbare Ereignisse Verzögerungen ergeben.
(2) Die Lieferung ist rechtzeitig erfolgt, sobald die Ware vor Ablauf der Frist unser Lager verlassen hat. Signifikante Abweichungen sind dabei als rechtzeitig erfolgt anzusehen.
(3) Schadensersatzansprüche aus verzögerten oder falschen Lieferungen sind nur unter den Voraussetzungen des § 8 möglich.
(4) Unsere Lieferungen erfolgen ab Lager Sion, Wallis.
(5) Unvorhergesehene Ereignisse (z.B. Streik, behördl. Maßnahmen) entbinden uns von der Lieferverpflichtung.
 
§ 8 Lieferverzögerungen
(1) Bei Nichteinhalten einer ausdrücklich schriftlich zugesagten Lieferzeit ist der Besteller berechtigt, uns schriftlich eine angemessene Nachfrist zur Vornahme der Lieferung zu setzen.
(2) Erfolgt eine Lieferung bis zum Fristablauf nicht, so ist der Besteller berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
 
§ 9 Verweigerung der Annahme
(1) Verweigert der Besteller die Annahme der Ware, so stellen wir diesem die entstandenen Verpackungs- und Versandkosten in Rechnung.
(2) Bei mehrmaligen Annahmeverweigerungen durch den Besteller behalten wir uns vor, Willenserklärungen des Bestellers, insbesondere weitere Bestellungen nicht mehr anzunehmen.
 
§ 10 Versandart und Versandkosten
(1) Inlandssendungen werden generell per UPS Standard versandt, es sei denn, der Besteller wünscht eine andere Versandart. Bei größeren Lieferungen erfolgt eine Lieferung per Spedition.
(2) Sollte ausnahmsweise eine Zahlung per Nachnahme erfolgen, so erfolgt hier die Versendung generell per Post.
(3) Auslandssendungen werden entweder per Post oder per UPS versandt, wobei insbesondere das Land des Sitzes des Bestellers sowie dessen diesbezügliche Wünsche berücksichtigt werden.
(4) Bei Inlandssendungen werden unterhalb eines Warenwertes von 1000,- € Versandspesen berechnet. Diese betragen 9,00 € pro Paket bei Nachnahme und 4,99 € pro Paket bei den übrigen Zahlungsweisen.
(5) Oberhalb eines Netto-Warenwertes von 1000,- € liefern wir bei Inlandssendungen die Ware frei Haus.
(6) Bei Auslandssendungen werden die konkret entstandenen Versandkosten dem Besteller in Rechnung gestellt, und zwar unabhängig vom jeweiligen Warenwert einer Bestellung.
(7) Auf entsprechenden Wunsch des Kunden liefern wir die Ware auch per Expressversand – insbesondere bei gewünschter Samstagszustellung per UPS oder Post Express.
(8) Im Fall des Expressversandes werden dem Besteller die konkret angefallenen Versandkosten in Rechnung gestellt.
 
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unserer sämtlichen, auch vorhergehenden und künftig entstehenden Forderungen aus der laufenden Geschäftsbedingung unser Eigentum.
(2) Mit der Veräußerung der Vorbehaltsware durch den Besteller im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr an dessen Kunden tritt zu unseren Gunsten anstelle der Vorbehaltsware der Anspruch des Bestellers gegen seine Abnehmer, der bis zur Höhe der uns zustehenden Forderungen schon jetzt an uns abgetreten gilt (erweiterter Eigentumsvorbehalt).
(3) Im gerichtlichen Insolvenzverfahren des Bestellers sind wir zur Aussonderung der Vorbehaltsware berechtigt.
(4) Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig.
 
§ 12 Mängelhaftung
(1) Der Besteller ist verpflichtet, die Ware sofort nach Erhalt auf Mängel, Beschaffenheit, Vollzähligkeit und zugesicherte Eigenschaften zu überprüfen. Beanstandungen können nur bei unverzüglicher Anzeige uns gegenüber binnen 8 Tagen nach Warenerhalt erhoben werden.
(2) Bei berechtigter Mängelrüge hat der Besteller die Wahl zwischen der Nachlieferung mangelfreier Ware oder Erstattung des Kaufpreises. Weitergehende Ansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen.
(3) Transportschäden sind grundsätzlich beim Frachtführer zu reklamieren.
 
§ 13 Rücksendungen
(1) Rücksendungen ohne vorherige Verständigung werden nicht angenommen. Rücksendungen sind die Rechnungen bzw. Lieferscheine, mit der die Ware ursprünglich beim Besteller eingegangen ist, beizufügen. Andernfalls behalten wir uns vor, die Rücksendung nicht anzunehmen.
 
§ 14 Sonstiges
(1) Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Vertragspartner ist Sion, Kanton Wallis.
Der endgültige Sitz des Unternehmens ist im Nachbarort Turtmann auf dem ehemaligen Flugplatzgelände der Schweizer Luftwaffe geplant.
 
Bis dahin gilt als Postanschrift:
Gründungsbüro-Adresse:
3F-SWISS-MONSOON-SYSTEMS GmbH i.G. 
c/o Gründungsbegleitung:
 
 CimArk coaching-innovation-management, Rue du Rawyl CH 1950 Sion
(2) Auf die gegenseitigen Rechtsbeziehungen findet ausschließlich Schweizer Recht Anwendung.
(3) Durch etwaige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Weitere Änderungen sind in Arbeit.

Kanton Wallis im August 2010